Einkommensteuer: Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der

Ehe

Aufgrund einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt die Bundesregierung mit, dass die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht zeitnah erfolgen soll. Derzeit werden hierzu Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitet. Damit werde unter anderem die Entscheidung des BVerfG zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe umgesetzt.

Ergänzend teilte die Bundesregierung mit, dass auch in weiteren Bereichen wie der gesetzlichen Unfallversicherung und dem BAföG gesetzliche Änderungen zur Gleichstellung geprüft werden.

Auszug aus hib-Meldung des Bundestags vom 24.03.2010