Eckpunkte des Koalitionsvertrages zur künftigen Steuerpolitik

CDU, CSU und FDP haben am 26.10.2009 den Koalitionsvertrag unterzeichnet. …

Der Koalitionsvertrag setzt eine Reihe von Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV) um. Insbesondere ist die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit von privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben vorgesehen.

I. Wachstum und Aufschwung

Bereits zum 01.01.2010 soll der Kinderfreibetrag in einem ersten Schritt auf 7.008 Euro und das Kindergeld um je 20 Euro angehoben werden.

Möglichst zum 01.01.2011 soll ein neuer Stufentarif in der Einkommensteuer für eine weitere Entlastung im unteren und mittleren Einkommenssegment sorgen und gleichzeitig den oft beklagten Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif abflachen. Anzahl und Verlauf der Stufen sind noch offen. Daneben soll ab 2013 für jedes Kind unter drei Jahren ein Betreuungsgeld von 150 Euro – ggf. auch in Form von Gutscheinen für Kindertagesstätten – gewährt werden.

II. Sofortprogramm

Zur Überwindung der derzeitigen Wirtschaftslage soll bereits zum 01.01.2010 ein krisenentschärfendes Sofortprogramm umgesetzt werden.

Im Einzelnen soll die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG dahingehend überarbeitet werden, dass

  • die zeitliche Befristung der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG wegfällt,

  • eine Konzernklausel eingefügt wird, die den Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen – soweit erforderlich – wieder zulässt,

  • ein Verlustübergang in Höhe der stillen Reserven möglich wird.

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Immobilienmieten wird reduziert; künftig werden nur noch 50 % statt bisher 65 % der Mieten in die Gewerbesteuer einbezogen.

Die Sofortabschreibung für GWG bis zu 410 Euro Anschaffungskosten wird als Wahlrecht neben der Poolabschreibung wieder eingeführt.

Ferner sind Änderungen an der Zinsschranke (§ 4h EStG), der Grunderwerbsteuer (Konzernklausel) sowie an den Regelungen zur Funktionsverlagerung im Außensteuergesetz vorgesehen.

III. Steuervereinfachung

Ein zentraler Punkt der neuen Regierungskoalition ist die Steuervereinfachung. Hierzu sehen die Parteien einen umfangreichen Katalog vor. U. a. ist die Neuordnung der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungskosten geplant. Ferner ist eine Reform im Bereich der Kinder- und Familienbesteuerung vorgesehen. Daneben sollen künftig rückwirkende Steuergesetze mit Belastungswirkung grundsätzlich vermieden werden und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt werden.

IV. Reform der Erbschaftsteuer

Im Bereich der Erbschaftsteuer haben sich die Parteien verpflichtet, die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif abzusenken. Ferner sollen die Bedingungen für eine Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestaltet werden. Hierzu strebt die Regierungskoalition an, die Fristen für die Gewährung der Verschonungstatbestände zu verkürzen und die erforderlichen Lohnsummen abzusenken. Es sollen Gespräche mit den Bundesländern aufgenommen werden, ob in Fragen der Steuersätze und der Freibeträge eine Regionalisierung der Steuer sinnvoll und darstellbar ist.

V. Mittelfristige Ziele der Unternehmensbesteuerung

Um den Unternehmensstandort Deutschland zu stärken, plant die neue Regierung u. a. eine Prüfung der folgenden Punkte:

  • Neustrukturierung der Regelungen zum Verlustabzug

  • Umbau der (ertrag) steuerlichen Organschaft zu einer modernen Gruppenbesteuerung

  • Beseitigung der Doppelbesteuerung auf der Ebene von Gesellschaft und Gesellschafter

  • Ersatz der Gewerbesteuer

VI. Umsatzsteuer

Zum 01.01.2010 sollen Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe nunmehr dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Ferner soll eine Umstellung auf eine generelle Ist-Versteuerung unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben geprüft werden.

(Auszug aus DStV-Pressemitteilung)