Doppelbelastung durch Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer bei Bauträgerverträgen

Bei Verträgen, die den Erwerb eines unbebauten Grundstücks einschließlich der Bauleistungen für ein darauf zu errichtendes Gebäude beinhalten (sog. Bauträgerverträge), können Doppelbelastungen entstehen, da der gesamte Kaufpreis (d. h. auch soweit darin umsatzsteuerbelastete Bauleistungen enthalten sind) der Grunderwerbsteuer unterliegt. Nach der Vorlage eines Finanzgerichts hat der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 27.11.2008 Rs. C-156/08) jetzt entschieden, dass diese Regelung europarechtlich zulässig ist.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung entsprechende Vorläufigkeitsvermerke in Grunderwerbsteuer-Festsetzungen aufheben wird.