BVerfG zur Pendlerpauschale: Lohnsteuer auf Fahrtkostenzuschüsse

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ergeben sich nicht nur Auswirkungen auf den Abzug der Pendlerpauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern ggf. auch auf den Lohnsteuerabzug. Dies betrifft die Fälle, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer

  • Zuschüsse zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zahlt,
  • einen PKW auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellt.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die in diesem Zusammenhang anfallende Lohnsteuer übernimmt und mit 15 % pauschaliert. Vorteilhaft ist dabei insbesondere, dass für den pauschal versteuerten Zuschuss keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war das nur für den Anteil möglich, der auf Strecken ab dem 20. Kilometer entfiel, jetzt ist das wieder für die volle Strecke möglich.

Fraglich ist, ob nun auch nachträglich für zurückliegende Lohnabrechnungszeiträume die Pauschalversteuerung für die ersten 20 Kilometer nachgeholt werden kann. Vom Deutschen Steuerberaterverband wird dazu die Auffassung vertreten, dass dies für 2007 nicht mehr möglich ist, weil für dieses Jahr bereits Lohnsteuer-Bescheinigungen erteilt sind. Für die Abrechnungszeiträume in 2008 ist dagegen noch eine Nachholung bzw. Korrektur möglich, wenn auch die übrigen Voraussetzungen für die Pauschalierung vorliegen.