Bundestag erhöht Kindergeld und senkt Einkommensteuer
Am 08.11.2018 hat der Bundestag dem „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Familienentlastungsgesetz) zugestimmt.
Kindergeld und Freibeträge steigen
Ab 01.07.2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um 10 Euro monatlich. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum 01. 01.2021 vorgesehen.
Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 01.01.2019 und zum 01. 01.2020 um jeweils 192 Euro.
Der Grundfreibetrag steigt 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Kalte Progression eingedämmt
Die sogenannte „kalte Progression“ soll künftig nicht mehr zu einer höheren Steuerlast führen. Es kommt vor, dass manche trotz Lohnerhöhung real nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Hintergrund ist die Berechnung der Einkommensteuer mittels Einkommensstufen. Diese Belastungswirkung bereinigt die Bundesregierung und passt den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für 2019 und 2020 entsprechend an.
(Auszug aus einer Mitteilung der Bundesregierung)