Bundesregierung lehnt Verlängerung der Optionsfrist in der Erbschaftsteuer

ab

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Bürgerentlastungsgesetzes neben Korrekturen der Unternehmensbesteuerung auch eine dringend notwendige Änderung im neuen Erbschaftsteuergesetz angeregt. In der jetzt veröffentlichten Gegenäußerung der Bundesregierung lehnt diese jedoch den Vorschlag unverständlicherweise ab.

Hintergrund ist die im Rahmen der Erbschaftsteuerreform vorgesehene Möglichkeit, auf Erbfälle im Zeitraum zwischen dem 01.01.2007 und dem 31.12.2008 bereits das ab 01.01.2009 geltende neue Steuerrecht anzuwenden. Dieses Wahlrecht muss allerdings mit einem bis zum 30.06.2009 zu stellenden Antrag ausgeübt werden. Diese begrüßenswerte Übergangsregelung ist derzeit aber vernünftigerweise nicht anwendbar, da das neue Erbschaftsteuergesetz in einigen Punkten – wie beispielsweise der Bewertung des Betriebsvermögens – unklare Regelungen enthält. Eine für die Praxis hilfreiche Erläuterung durch die Veröffentlichung von Erlassen durch das Bundesfinanzministerium lässt jedoch auf sich warten. Daher gerät die Wahl zwischen alter und neuer Rechtslage derzeit zu einem Glücksspiel. Die Veröffentlichung dieser Verwaltungsanweisungen (erste Entwürfe umfassen weit über 100 Seiten) ist derzeit für Ende Mai geplant, sodass für eine abschließende Beurteilung der Option gerade einmal ein Monat verbleibt.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat die genannte Frist bis zum 31.12.2009 verlängern wollen. …

Im Übrigen hat der DStV in seiner Stellungnahme die ebenfalls vom Bundesrat vorgeschlagene Wiedereinführung des Abzugs privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben gefordert. Auch diesen vernünftigen Vorschlag lehnt die Bundesregierung ohne nachvollziehbare Argumente ab.

(Auszug aus DStV-Pressemitteilung vom 06.05.2009)