Bundesrat stimmt Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau zu
Ziel der neuen Regelung ist es, den Neubau von Mietwohnungen zu fördern und damit ausreichend Mietwohnungen für Bürger mit kleinem und mittlerem Budget zu schaffen. Mit dem Beschluss vom 28.06.2019 hat nun auch der Bundesrat grünes Licht gegeben, nachdem der Bundestag dem Vorhaben bereits im Dezember 2018 zugestimmt hatte.
Die neue Sonderabschreibung soll privaten Investoren ermöglichen, befristet für vier Jahre 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Die bereits geltende lineare Sonderabschreibung über 2 % soll bestehen bleiben. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren dauerhaft vermietet werden. Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Sie greifen allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.
(Auszug aus einer Mitteilung des Bundes der Steuerzahler)