Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 7.11.2019 verabschiedet hatte. Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung bzw. am 01.01.2020 in Kraft treten.
Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Bundesregierung und Bundestag versprechen sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 % des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 % besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel gilt künftig ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Die Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhr z. B. in die Schweiz wird auf 50 Euro festgesetzt. Die Wohnungsbauprämie steigt von derzeit 512 Euro auf 700 Euro für Alleinstehende und 1400 Euro für Verheiratete.
In einer begleitenden Entschließung schlägt der Bundesrat weitere Maßnahmen vor, die unter anderem steuerliche Verbesserungen für ehrenamtliches Engagement und das Konzept „Wohnen für Hilfe“ vorsehen.
(Auszug aus einer Information des Bundesrates)