Bundesrat billigt Erhöhung des Grundfrei­betrags sowie Verein­fachung der Unternehmens­besteuerung und des steuer­lichen Reise­kostenrechts

Der Bundesrat hat am 01.02.2013 den Weg für wichtige Steuerrechtsänderungen frei gemacht. Dazu gehört die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages. Die geplante weitergehende Entlastung von Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen durch den Abbau der kalten Progression wurde von der Bundesratsmehrheit weiter blockiert.

Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten angehoben: Ab dem 01.01.2013 wird er rückwirkend um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 % bleibt konstant.

Die weitergehende Entlastung der Steuerzahler durch den Abbau der kalten Progression wird von den SPD-geführten Bundesländern blockiert. Dafür gibt es keinerlei Notwendigkeit oder Rechtfertigung. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer in Deutschland in diesem Jahr Steuererhöhungen durch die Hintertür.

Der Bundesrat hat neben der Erhöhung des Grundfreibetrags folgenden Änderungen des Steuerrechts zugestimmt:

Das Reisekostenrecht wird ab dem Jahr 2014 einfacher zu handhaben sein. Davon werden rund 35 Millionen betroffene Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber gleichermaßen profitieren.

Die Verbesserungen des Unternehmenssteuerrechts haben ebenfalls Zustimmung gefunden. Somit ist der Weg frei für die mittelstandsfreundliche Verdopplung des Verlustrücktrags und der Vereinfachung der Durchführung des Gewinnabführungsvertrags.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.02.2013)