Bundesfinanzhof: Mehr „Bürgersiege“ und eine spannende Vorschau
Der BFH hat seinen Arbeitsbericht für 2014 veröffentlicht. Der belegt, dass Bürger gute Erfolgsaussichten haben, wenn sie sich gegen ihren Steuerbescheid wehren. Für 2015 kündigt das Gericht wichtige Entscheidungen an.
Der BFH ist das oberste deutsche Gericht für Steuern und Zölle. Er hat 2014 noch häufiger zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden als bisher, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin. Insgesamt erledigten die Richter im Jahresverlauf 3.049 Verfahren. Davon gingen 21 % für den Bürger aus, 2013 waren es 17,5 %. Bei den Revisionsverfahren lag die Erfolgsquote noch höher, nämlich bei 42 %. Im Vorjahr waren es 40 %.
Für dieses Jahr haben sich die BFH-Richter eine Reihe von weitreichenden und spannenden Entscheidungen vorgenommen. Einige davon betreffen Arbeitnehmer, Familien und Ruheständler ganz besonders:
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Arbeitszimmer: Ist die Aufteilung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, das beruflich und privat genutzt wird, möglich, und sind die beruflichen Kosten absetzbar (GrS 1/14)?
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Burn-out: Kann es sich bei Burn-out um eine Berufskrankheit handeln, und sind Aufwendungen dafür als Werbungskosten absetzbar (VI R 36/13)?
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Krankheitskosten: Sind Krankheitskosten ohne Kürzung um die sog. zumutbare Belastung steuermindernd zu berücksichtigen (VI R 32/13)?
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Alleinerziehende: Ist es verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende wie Alleinstehende besteuert werden oder steht ihnen der Splittingtarif zu, der bisher Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten ist (III R 62/13)?
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V.)