Bund der Steuerzahler fordert neue Firmenwagenbesteuerung
Nachdem der BFH im Urteil vom 17.06.2009 VI R 18/07 entschieden hat, dass Maßstab für die Berechnung des geldwerten Vorteils nicht der Bruttolistenpreis, sondern der Preis, zu dem das Fahrzeug auch fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird, ist, sollte nach Auffassung des BdSt überlegt werden, ob nicht der gesamte Regelungskomplex einer eingehenden Prüfung unterzogen wird. In diesem Zusammenhang sollte auch die sog. 1 %-Regelung bei Firmenwagen auf den Prüfstand. Schließlich haben die Richter recht deutlich gemacht, dass bei der Besteuerung der übliche Marktpreis herangezogen werden soll. Es gebe daher keinen Grund, warum bei der 1 %-Regelung dann der Bruttolistenpreis zugrunde gelegt werden soll und nicht der marktübliche Preis.
(Siehe Veröffentlichung des BdSt – www.steuerzahler.de)