BMF: Kein Erlass von Nach­zahlungs­zinsen für Rentner

Seit 2005 werden Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem höheren Anteil der Besteuerung unterworfen. Viele Rentenbezieher haben ? z. T. aus Unkenntnis der neuen Rechtslage ? ihre Einkommensteuer-Erklärung verspätet abgegeben. Dies führt regelmäßig zu einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen.

Hinzu kommt, dass die Finanzverwaltung mehrere Jahre brauchte, um die Rentenbezugsmitteilungen auszuwerten und dadurch der Zinsfestsetzungszeitraum nochmals verlängert wurde.

In einer Anfrage hat sich der Bund der Steuerzahler e. V. an das Bundesfinanzministerium gewandt, um anzuregen in diesen Fällen den Erlass der Zinsen großzügig zu prüfen.

Das BMF hat in seiner Antwort einen allgemeinen Erlass von Nachzahlungszinsen abgelehnt. Ein Erlass komme lediglich im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härte in Betracht. Im Übrigen können betroffene Rentner Ratenzahlungen oder Stundungen beantragen.

(Siehe auch www.steuerzahler.de)