BMF erkennt doppelte Haushaltsführung in „Wegverlegungsfällen“ an

Der BFH hatte mit den Urteilen vom 05.03.2009 VI R 23/07 und VI R 58/06 entschieden, dass auch dann eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vorliegt, wenn der Haupthausstand (Familienwohnsitz) aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und eine bereits vorhandene oder neu eingerichtete Wohnung als Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort genutzt wird.

Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass sie diese Rechtsauffassung im Wesentlichen übernehmen und die bislang anderslautenden Regelungen in den Lohnsteuer-Richtlinien ändern wird (siehe BMF-Schreiben vom 10.12.2009 – IV C 5 – S 23352/0).