Bilanzrechtsreform verzögert sich

Die Reform des Handelsbilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) wird nicht wie ursprünglich geplant zum 01.01.2009 kommen. Wie aus Koalitionskreisen verlautet, wird die Reform erst im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten; große Teile hiervon werden erst ab 01.01.2010 anwendbar sein.

Ein Teil der Reform, die Umsetzung der europarechtlichen Abschlussprüferrichtlinie in nationales Recht, soll allerdings zum Jahreswechsel Gesetz werden. Hierdurch sollen Internationale Prüfungsstandards in das HGB aufgenommen werden. Auch werden die Grundsätze zur Konzernprüfung (§ 317 Abs. 3 HGB-E) und zur Rotation des Abschlussprüfers (§ 319a Abs. 1 HGB-E) sowie Vorschriften zur Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen (§ 342f HGB, § 100 Abs. 5 AktG) neu gefasst.

(Auszug aus DStV-Pressemitteilung vom 05.11.2008)