Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung geplant

Wie einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen ist, sollen die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenkasse ab dem 01.01.2011 erhöht werden:

  einheitliche allgemeiner Beitragssatz Anteil Arbeitgeber Anteil Arbeitnehmer
bisher 14,9 % 7,0 % 7,9 %
       
neu 15,5 % 7,3 % 8,2 %

Dies entspricht einem paritätisch finanzierten Beitragssatz von 14,6 % (bisher 14,0 %); der Beitragszuschlag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 % bleibt unverändert.

Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, kassenindividuelle einkommensunabhängige Zusatzbeiträge zu erheben.