Beitragsbemessungsgrenzen 2010

Nach der Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung vom 07.12.2009 (BGBl I S. 3846) gelten für das Jahr 2010 folgende Beitragsbemessungsgrenzen:

  Jahr Monat
Renten-/Arbeitslosenversicherung    
– alte Bundesländer 66.000 € 5.500 €
– neue Bundesländer 55.800 € 4.650 €
     
Kranken-/Pflegeversicherung 45.000 € 3.750 €
     

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2010 auf 49.950 € festgesetzt. Besserverdienende können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn diese Grenze im laufenden Jahr überschritten wird und in den letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde.

Bei Arbeitnehmern, die am 31.12.2002 privat krankenversichert gewesen sind, beträgt die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2010 45.000 €.