Beiträge zu Berufsun­fähigkeits­versicherungen künftig absetzbar

Im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge sind ab 2013 insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:

  • Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit sind künftig regelmäßig im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von Altersvorsorgebeiträgen berücksichtigungsfähig. Die derzeit geltenden Höchstbeträge von 20.000 ? (Ehegatten 40.000 ?) werden auf 24.000 ? bzw. 48.000 ? angehoben.

  • Bei der ?Eigenheimrente? (sog. Wohn-Riester) ist eine jederzeitige Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos möglich. Die jährliche Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge wird von 2 % auf 1 % abgesenkt.

Daneben sollen Informationspflichten und vereinfachende bzw. flexibilisierende Regelungen hinsichtlich der geförderten Altersvorsorgemaßnahmen geschaffen werden.