Auszug aus dem Finanzkonzept der CDU/CSU
25. Juli 2017
Laut dem Regierungsprogramm 2017 – 2021 der CDU/CSU bleibt das Ziel der Unionsparteien die schwarze Null. Es sind verschiedene Entlastungen für die Bürger vorgesehen, diese sind u. a.:
- die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2020,
- die Tarifschwelle für den Beginn des Spitzensteuersatzes soll auf 60.000 Euro erhöht werden,
- Anhebung des Kinderfreibetrages in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrages und entsprechende Erhöhung des Kindergeldes um 25 Euro je Kind im ersten Schritt,
- Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für Erwachsene und Kinder. Diese sollen für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums gelten.
- Baukindergeld i. H. von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr. Das Baukindergeld soll über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt werden. Der Anspruch soll für alle Kaufverträge bzw. Baugenehmigungen gelten, die seit dem 01.07.2017 neu abgeschlossen oder erteilt wurden,
- wenn ein international funktionierender Informationsaustausch der Finanzbehörden besteht, soll die pauschale Abgeltungsteuer durch die individuelle Besteuerung ersetzt werden,
- Klarstellung, dass die Vermögensteuer nicht wieder eingeführt wird.
- Ablehnung jeglicher Verschlechterung bei der Erbschaftsteuer.
(Auszug aus dem Regierungsprogramm 2017 – 2021 der CDU/CSU)