Antrag auf Grundsteuer-Erlass bis zum 31.03.2011 stellen

Die Grundsteuer für bebaute Grundstücke kann teilweise erlassen werden, wenn der Rohertrag des Grundstücks z. B. aufgrund schwacher Mietnachfrage wesentlich, d. h. um mehr als 50 % gemindert ist (§ 33 Grundsteuergesetz).

Der Antrag muss bis spätestens 31.03.2011 gestellt werden – die Frist kann nicht verlängert werden.