Anforderungen an elektro­nische Rechnungen für umsatz­steuerliche Zwecke ab

01.07.2011

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 ist vorgesehen, die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen zu reduzieren.

Betroffen sind Rechnungen, die per E-Mail, ggf. mit PDF- oder Textdateianhang, per Computer-Telefax oder Fax-Server, per Web-Download oder im Wege des Datenträgeraustausches (EDI) übermittelt werden.

Eine elektronische Signatur wird künftig nicht mehr vorgeschrieben. Der Unternehmer muss stattdessen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Gelten soll dies mit Wirkung vom 01.07.2011.

(Näheres hierzu können Sie dem Frage-Antwort-Katalog, welchen Sie hier finden, entnehmen)