Pendlerpauschale gilt wieder – Millionen Pendler bekommen schnell ihr Geld

Das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvL 1/07 u. a.) hat am 09.12.2008 entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale, wie sie der Deutsche Bundestag beschlossen hatte, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aus Sicht der Bundesregierung zählt jetzt, Klarheit für die Bürger zu schaffen, das Urteil mit aller Kraft umzusetzen, damit Millionen von Pendlern schnellstmöglich ihr Geld bekommen.

Sofortige Rückkehr zur alten Regelung

Ab dem 01.01.2009 gilt damit automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht. Die Bundesregierung wird angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des heutigen Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen.

3 Milliarden Euro für 20 Millionen Pendler

Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Es wird erwartet, dass so bis zu 3 Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten.

Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.

Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer bedeutet dies – unter der Annahme, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag schon durch andere Werbungskosten vollständig ausgeschöpft ist – bei einer Entfernung zum Arbeitsort von der Wohnung von 20 km und 220 Arbeitstagen, dass sich die steuerliche Bemessungsgrundlage um 1.320 Euro und die Steuerschuld um rund 350 Euro (je nach individuellem Grenzsteuersatz) je Jahr verringert.

Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, wird die Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden.

(Auszug aus Informationen des Bundesfinanzministeriums vom 09.12.2008)

(Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2008)