Einigung bei der Erbschaftsteuer

Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Hinsichtlich der bis zuletzt strittigen Punkte wurden folgende Regelungen beschlossen:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum, das an Ehegatten oder Kinder vererbt wird, bleibt in vollem Umfang steuerfrei, wenn es mindestens 10 Jahre lang von den Erben selbst genutzt wird (kein Zweitwohnsitz). Für Kinder gilt die Steuerbefreiung nur für Wohnflächen bis 200 m². Bei der vorgesehenen Erhöhung der persönlichen Freibeträge auf 500.000 Euro (Ehegatten) und 400.000 Euro (Kinder) bleibt es.

Für die Vererbung von Betriebsvermögen gelten zwei optionale Verfahren:

  • Wird der Betrieb 7 Jahre fortgeführt, bleiben 85 % des Vermögens steuerfrei, wenn die Lohnsumme nach 7 Jahren insgesamt nicht weniger als 650 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt.

  • Eine komplette Befreiung von der Erbschaftsteuer kommt in Betracht, wenn der Betrieb 10 Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme in diesem Zeitraum nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt.

Die Reform soll im Dezember vom Bundesrat verabschiedet werden.

(Siehe auch www.bundesfinanzministerium.de)